Folgen Sie der Beschilderung in Richtung Stadtzentrum. Der nächstgelegene öffentliche Parkplatz:
Kragićeva poljana – googlemaps Plinarska ul. 28, 21000, Split
Stari plac – googlemaps Zrinsko-Frankopanska 17, 21000, Split
Leider können Sie die Unterkunft nicht mit dem Auto erreichen.
Wegbeschreibung vom Parkplatz – Kragićeva poljana – Entfernung vom Parkplatz beträgt ca. 400 m (5 min) – Fahren Sie nach Süden in Richtung Plinarska ulica / Biegen Sie rechts in die Plinarska ulica ab / Biegen Sie links in die Kamenita ulica ab
Wegbeschreibung vom Parkplatz – Stari plac – Entfernung vom Parkplatz ist ca. 400 m (5 min) – Fahren Sie südlich von Ul. Zrinsko Frankopanska zum Ziel Ul. Petra Svačića / Biegen Sie rechts in die Plinarska ulica ab / Biegen Sie rechts in die Radmilovića ulica ab / Biegen Sie links in die Bilanova ulica ab / Biegen Sie rechts in die Kamenita ulica ab
Fahrzeugdokumente:Auf dem Territorium der Republik Kroatien können nur diejenigen Personen selbstständig ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr fahren, die einen in der Republik Kroatien ausgestellten gültigen Führerschein haben, oder aber einen ausländischen Führerschein, einen internationalen Führerschein oder einen Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins besitzen (Bestätigungen über gestellte Anträge auf Ausstellung eines Führerscheins sind im Straßenverkehr nur 30 Tage nach ordnungsgemäßer Einreichung eines Antrags auf Ausstellung des Führerscheins gültig), und zwar für die Fahrzeugkategorie, die der Fahrer lenkt. Beim Führen des Fahrzeugs muss der Fahrer einen Führerschein oder einen Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins bei sich haben und den Führerschein oder die Bestätigung auf Anforderung eines Polizeibeamten vorlegen. Außerdem muss jeder Fahrer im Straßenverkehr beim Lenken eines Kraftfahrzeugs in seinem Besitz auch einen Fahrzeugschein haben und ihn auf Anforderung eines Polizeibeamten zur Einsicht vorlegen. Der Fahrzeugschein darf nicht im Auto ohne Aufsicht des Fahrers hinterlassen werden.Auf kroatischem Territorium können im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge und Anhänger teilnehmen, wenn sie registriert sind und über einen gültigen Fahrzeugschein verfügen. Ausnahmsweise müssen Kraftfahrzeuge und Anhänger nicht registriert sein, die mit Probekennzeichen versichert und markiert sind. Ein Fahrer, der mit einem Fahrzeug mit ausländischem Nummernschild oder mit einem Nummernschild eines Mitgliedsstaats des Europäischen Wirtschaftsraumes das Territorium der Republik Kroatien betritt, muss eine international gültige Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besitzen, die auf dem Gebiet der Europäischen Union gültig ist, oder einen sonstigen Beleg über eine derartige Versicherung. Als Beweise für die Existenz von internationalen Dokumenten gilt auch ein offizielles Nummernschild auf dem Fahrzeug, das normalerweise im Gebiet des Staates stationiert ist, dessen nationales Amt Unterzeichner der Multilateralen Vereinbarung ist (Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und andere assoziierte Länder), beziehungsweise eine gültige Grüne Karte für ein Fahrzeug, das aus einem Land kommt, dessen nationales Amt für die Versicherung kein Unterzeichner der Multilateralen Vereinbarung ist (Versicherungsmitgliedstaaten des „Systems der Grünen Karte“, Unterzeichner der Kreta-Vereinbarung), sowie andere Dokumente und Zeugnisse, deren Gültigkeit das Kroatische Versicherungsbüro anerkennt.Bedingungen der Fahrzeugvermietung (rent-a-car) und Bedingungen der Fahrzeugmiete werden durch einen „Mietvertrag“ geregelt, beziehungsweise durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Bestandteil dieses Vertrags sind.Tempolimits: in geschlossenen Ortschaften 50 km/h – auf Landstraßen 90 km/h -auf ausschließlich für Kraftfahrzeuge vorgesehene Straßen und Schnellstraßen 110 km/h – auf Autobahnen 130 km/h – Kraftfahrzeuge mit Anhänger ohne Bremse 80 km/h – Busse und Busse mit leichtem Anhänger 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h, außer Bussen, die Kinder organisiert transportieren.Bei nasser Fahrbahn sollte die Geschwindigkeit gesenkt und den Straßenverhältnissen angepasst werden.
Regulationen: Das Fahren mit eingeschalteten Scheinwerfern auch bei Tageslicht ist im Zeitraum der Winterzeit Pflicht. Die Benutzung des Handys während der Fahrt ist verboten! Das Anschnallen ist Pflicht. Eine reflektierende Sicherheitsweste, die vom Fahrer verwendet werden sollte, wenn er auf der Straße einige Tätigkeiten ausüben muss (Reifenwechsel, kleinere Reparaturen am Fahrzeug, den leeren Tank mit Benzin nachfüllen, Hilfe von anderen Fahrern sucht), fällt unter die vorgeschriebene mitzuführende Fahrzeugausrüstung.
Tankstellen: Tankstellen in größeren Städten und entlang den Autobahnen haben rund um die Uhr geöffnet. Die Tankstellen verkaufen: Eurosuper 95, Super 95, Super 98, Super plus 98, Euro Diesel und Diesel, in größeren Städten und an den Autobahnen auch Gas.
Mautgebühren: Informationen finden Sie auf folgender Website: www.hak.hr
Informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt über die Lage im Straßen- und Fährverkehr beim HAK – Informationszentrum: 072 777 777 oder +385 (0)1 464 0800 (aus dem Ausland) oder auf www.hak.hr . Alle realzeitlichen Informationen über die Verkehrslage finden Sie auf der mehrsprachigen Mobiltelefon-APP im Zweiten Programm des kroatischen Rundfunks (98,5 MHz) können Sie nach den Nachrichten den Verkehrslagebericht in kroatischer Sprache und ab Ende Juni auch in englischer und deutscher Sprache hören.